Überprüfungen & Gutachten
Wir führen Überprüfung von Elektrotechnischen Anlagen durch wie Erstprüfungen, Wiederkehrende Überprüfungen und Außerordentliche Überprüfungen
PRÜFPFLICHTEN
Elektrische Anlagen sind nach ihrer Errichtung, Instandsetzung und nach wesentlichen Änderungen sowie bei Erweiterungen fachgerecht zu prüfen, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderung oder Instandsetzung. Für jeden Teilbereich der Elektrotechnik gibt es gesonderte Normen die für die Prüfung als Grundlage dienen
Elektrobefund nach ÖVE/ÖNORM E 8001
• Abschnitt 6-61: Prüfungen – Erstprüfungen (Bei Fertigstellung eines Bauvorhabens, etc.)
• Abschnitt 6-62: Prüfungen - Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen
• Abschnitt 6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfberichte.
• ältere Anlagen > ÖVE/ÖNORM EN 1
Blitzschutzbefund je nach Errichtungszeitpunkt
• ÖVE/ÖNORM E 8049
• TRVB E 154
• ÖVE/ÖNORM EN 62305-3
Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung nach je nach Errichtungszeitpunkt
• ÖVE/ÖNORM E 8002
• TRVB E 102
• ÖVE/ÖNORM EN 1838
Folgende Prüfintervalle sind für die einzelnen Teilbereiche vorgesehen
10 Jahre in allen Bereichen, in welchen die Anlagen und die Betriebsmittel nur sehr geringen Belastungen ausgesetzt sind, wie z. B. in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, in welchen keine außergewöhnliche Beanspruchung besteht
3 Jahre in Bereichen mit Explosionsgefahr
1 Jahr auf Baustellen, in Bereichen mit Explosionsgefahr und in Bereichen der obertägigen Förderung von mineralischen Rohstoffen
½Jahr bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.
WICHTIG Bei Vorliegen einer oder mehrerer außergewöhnlicher Beanspruchungen schreibt die Behörde (z. B. Gewerbebehörde) kürzere Prüffristen (meistens ein bis drei Jahre) vor! Dahingehende Prüfintervalle finden Sie bspw. im Genehmigungsbescheid