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AGB | ELEKTRO GINDL | Stand 01 2017

   

1.Geltung    

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (ELEKTRO GINDL) und natürlichen und juristischen Personen (KUNDE) für das gegenständliche Rechtsgeschäft.    

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen –gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen– Zustimmung.    

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind, so weit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, unverbindlich und freibleibend.

2.2. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Preise

3.1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde.    

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

3.4. Wir sind berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 0,5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie bspw. Materialkosten, u.ä. seit Vertragsabschluss eingetreten sind.

3.5. Das Entgelt wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.6. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung.

4. Beistellungen

4.1. Für Beistellungen des Kunden besteht kein Gewährleistungsanspruch gegenüber ELEKTRO GINDL. Die Qualität und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

5. Zahlung

5.1. Sofern einzelvertraglich nichts abweichendes vereinbart wurde gilt: Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.

5.2. Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne weiteren Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist so zu leisten, dass ELEKTRO GINDL spätestens am 14. Tag nach dem Datum der Rechnungslegung über den Zahlungseingang verfügen kann. Wird eine Rechnung nicht binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beeinsprucht, gilt diese als angenommen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.

5.3. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.

5.4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

5.5. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

5.6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten an uns zu ersetzen.

6. Bonitätsprüfung

6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierten Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

7.3. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

7.4. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

8. Leistungsausführung

8.1. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

8.2. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. ELEKTRO GINDL ist berechtigt damit verbundene Mehrkosten in Rechnung zu stellen

9. Gefahrtragung

9.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

9.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum

11. Gewährleistung

11.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.

11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.

11.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

17. Haftung

17.1. ELEKTRO GINDL haftet bei Schäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, die vertragliche und deliktische Haftung wird auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.

17.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

17.3 Die Höhe der Ersatzpflicht ist jedenfalls mit der Auftragssumme der Höhe nach begrenzt.

17.4 Die Haftung für Vermögens- und Folge­schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

18. Gerichtsstand

19.1. Es gilt österreichisches Recht

19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 2120 Obersdorf

19.4. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

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